Steuerfreier Sachbezug

über die NördlingenCard

STEUERFREIER SACHBEZUG UND MEHR
ERFOLGREICHES NETZWERK MIT PROFESSIONELLEM MARKETING
EINEM MEHRWERT FÜR ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER

Abwicklung
Der Sachbezug wird monatlich gewährt und vom Stadtmarketingverein gebucht – bis auf Widerruf oder für einen bestimmten Zeitraum. Der Arbeitgeber erhält nach abgeschlossener Buchung eine Rechnung per Mail. Die Verrechnung erfolgt per Lastschrift.

Die Punkte müssen nicht monatlich eingelöst werden. Der Arbeitnehmer kann seine Punkte sammeln und einen höheren Betrag in über 60 verschiedenen Nördlinger Geschäften  einlösen.

  • Meldung Mitarbeiter mit Name, Adresse, wenn vorhanden NöCard-Nummer (siehe Formular unten). Die personenbezogenen Daten werden im NöCard-System gespeichert und zum Zwecke der vertraglich vereinbarten Buchungen genutzt. Bitte informieren Sie die Arbeitnehmer-/innen entsprechend.
  • Buchung der Punkte durch den Stadtmarketingverein
    z.B.5.000 Punkte = 50,- Euro
    Betrag individuell bis max. 50 Euro pro Monate (Stand: Januar 2022)
  • die Bestätigung erfolgt durch die Rechnung für die getätigte Buchung
  • die Zahlung wird per Lastschrift abgewickelt

 

Gebührenordnung für   NICHTMITGLIEDER   ab 01.07.2020
alle Beträge zzgl. ges. MwSt.

Erstaufnahme mit Anlegen aller Stammdaten:
einmalige Pauschale pro Firma:   30 Euro zzgl. MwSt.
Für folgende Änderungen/Neuaufnahmen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Pauschalgebühr pro Monatsrechnung
5 Euro bis 19 Mitarbeiter
10 Euro ab 20 Mitarbeiter
15 Euro ab 50 Mitarbeiter

Mitglieder bezahlen diese Dienstleitung über den Mitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich im Bereich Einzelhandel auf 240,- Euro pro Jahr und für Dienstleister, Industrie und Firmen, die keine Niederlassung im Stadtgebiet Nördlingen haben auf 150,- Euro zzgl. MwSt. Die Beträge werden jährlich abgerechnet und sind als Werbekostenumlagen steuerlich absetzbar.

So werden Sie Mitglied:     Mitglied werden
Mit einer Mitgliedschaft kommen Sie zusätzlich in den Genuss der anderen Vorteile, wie z.B. einen Homepageeintrag mit Verlinkung auf Ihre eigene Homepage und den Infoservice per Mail. In erster Linie steht sicher das Miteinander im Vordergrund, der Mehrwert für Ihre Arbeitnehmer durch den steuerfreien Sachbezug und die Vielfalt der Möglichkeiten zur Einlösung. Zu guter Letzt haben Sie, als Arbeitgeber, einen finanziellen Vorteil durch den Wegfall der Sozialabgaben.

Vertrag steuerfreier Sachbezug – PDF-Dokument für Einzelbuchungen

Kurzinfo für den Arbeitgeber zum Ablauf + Gebührenordnung– PDF-Dokument zum Ausdruck

 

Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der Abwicklung mit dem
Stadtmarketingverein / Geschäftsstellenleiterin Susanne Vierkorn
in Verbindung.

 

 

Was heißt „steuerfreier Sachbezug“?
Maximal 12 x im Jahr bis zu 50 € pro Monat, steuer- und sozialabgabenfrei. Bei einer Zahlung von 50 Euro kommen 100 % beim Arbeitnehmer an. Ein Vorteil für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Gewinn für den Arbeitnehmer
Geldzahlungen des Arbeitgebers unterliegen in der Regel dem Lohnsteuer- und Sozialabgabenabzug. Dagegen sind Sachbezüge bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 EUR steuer- und sozialabgabenfrei. Nach neueren Entscheidungen der Finanzgerichte kann ein Sachbezug jetzt auch in Form von Gutscheinen steuerfrei gewährt werden. Diese gilt auch für die NördlingenCard.

Gewinn für den Arbeitgeber
Doch nicht nur der Arbeitnehmer profitiert: Auch der Arbeitgeber hat durch den Wegfall der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eine monatliche Ersparnis pro Mitarbeiter.


Hierbei handelt es sich um reine Information – keine Steuer-/Rechtsberatung!
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuer-/Rechtsberater oder beim zuständigen Finanzamt, ob dieser Vorteil auch für Ihren Betrieb zutrifft / Stand: Januar 2022